Genauere Rechtsmittelbelehrung für Personen im Ausland
BGer – Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in ein Schweizer Strafverfahren involviert sind, müssen zukünftig besser über ihre Rechte informiert werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_315/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare