Verurteilung wegen Aufforderung zu Gewalt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Imams ab, der für Äusserungen in seiner Freitagspredigt von 2016 in der An’Nur-Moschee in Winterthur wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit verurteilt wurde. (Urteil 6B_288/2019)
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