Zürich verstösst bei Schaffung neuer Reha-Betten gegen Bundesrecht
BVGer – Der Kanton Zürich hat mit der Aufnahme der RehaClinic Zürich auf die Spitalliste gegen Bundesgesetz verstossen. Die Zürcher Regierung hätte die Schaffung der zusätzlichen 36 Betten mit den Nachbarkantonen koordinieren müssen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Kantons Thurgau gutgeheissen. (Urteil C-5379/2018)
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