Jusletter

Zürich verstösst bei Schaffung neuer Reha-Betten gegen Bundesrecht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zürich verstösst bei Schaffung neuer Reha-Betten gegen Bundesrecht, in: Jusletter 12. August 2019
BVGer – Der Kanton Zürich hat mit der Aufnahme der RehaClinic Zürich auf die Spitalliste gegen Bundesgesetz verstossen. Die Zürcher Regierung hätte die Schaffung der zusätzlichen 36 Betten mit den Nachbarkantonen koordinieren müssen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Kantons Thurgau gutgeheissen. (Urteil C-5379/2018)

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