Arbeitsentgelt aus Gefängnis zu Unrecht von Gericht beschlagnahmt
BGer – Das im Strafvollzug verdiente Arbeitsentgelt ist unpfändbar und darf nicht zur Deckung von Verfahrenskosten durch das Gericht beschlagnahmt werden. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Mannes entschieden, der 2016 seine Frau im Asylzentrum Stans NW fast erwürgte. (Urteil 1B_82/2019)
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