Jusletter

Waldeigentümer müssen für Räumung umgestürzter Bäume aufkommen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Eigentum, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Waldeigentümer müssen für Räumung umgestürzter Bäume aufkommen, in: Jusletter 19. August 2019
BGer – Die privaten Eigentümer eines Waldstücks müssen die Kosten für die Räumung von zwei Bäumen bezahlen, die in Rapperswil-Jona SG auf eine Strasse gefallen sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_560/2019)

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