Beschuldigte nach Tötungsdelikt in Basel weiterhin in U-Haft
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer 75-Jährigen gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht eingetreten. Die Frau wird beschuldigt, in Basel einen siebenjährigen Knaben mit einem Messerstich in den Hals getötet zu haben. (Urteil 1B_391/2019)
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