Aus dem Bundesgericht
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen ehemaligen Revisor
Rechtsgebiete:
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht bestätigt Urteil gegen ehemaligen Revisor, in: Jusletter 26. August 2019
BGer – Das Urteil gegen den ehemaligen Wirtschaftsprüfer zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 430 Franken und zu einer Busse ist definitiv. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Seine Beschwerde wurde abgewiesen. (Urteil 6B_90/2019)
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