FC St. Gallen-Fan muss ein Jahr ins Gefängnis
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Strafe für einen Fan des FC St. Gallen auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten gesenkt. Ein Jahr davon muss der 26-Jährige im Gefängnis verbüssen. (Urteil SK.2019.15)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare