Jusletter

Die Sozialversicherungen dürfen ab 1. Oktober 2019 Observationen durchführen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Die Sozialversicherungen dürfen ab 1. Oktober 2019 Observationen durchführen, in: Jusletter 2. September 2019
Am 1. Oktober 2019 treten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten in Kraft. Diese sind notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen können.

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