Jusletter

Für schwere Betäubungsmitteldelikte relevante Drogenmengen bestätigt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Für schwere Betäubungsmitteldelikte relevante Drogenmengen bestätigt, in: Jusletter 2. September 2019
BGer – Die für das Vorliegen eines schweren Drogendelikts vom Bundesgericht bisher für verschiedene Betäubungsmittel (Heroin, Kokain, LSD, Amphetamin) festgelegten Mindestmengen sind weiter anwendbar. Bei der Droge «Crystal Meth» darf gemäss dem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts bei einer Menge von 12 Gramm der reinen Substanz davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird und somit ein schwerer Fall vorliegt. (Urteil 6B_504/2019)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.