Urteil wegen verbotener IS-Propaganda aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines im Tessin wohnhaften Türken wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda aufgehoben. Das Bundesstrafgericht hatte den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (Urteil 6B_56/2019)
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