Ausstandsgesuche gegen Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen
BStGer – Mit Beschlüssen vom 3. September 2019 hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (nachfolgend «Berufungskammer») die Ausstandsgesuche, die am 27. Juni 2019 von Seiten des Bundesanwalts gegen den Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (nachfolgend «Beschwerdekammer») im Rahmen von vier bei der Beschwerdekammer hängigen Verfahren eingereicht wurden, abgewiesen. (Beschlüsse CA.2019.13, CA.2019.14, CA.2019.15, CA.2019.16)
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