Polizei muss ehemaligem Barbesitzer Waffe zurückgeben
BGer – Die Polizei muss einem ehemaligen Barbesitzer, dessen Lokal wegen Drogendelikten geschlossen worden war, die Faustfeuerwaffe zurückgeben. Die Schaffhauser Polizei sei mit der Einziehung der Waffe zu weit gegangen, urteilte das Bundesgericht. (Urteil 2C_15/2019)
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