Beschwerden der Republik Türkei abgewiesen
BGer – Das Zürcher Obergericht ist auf Beschwerden des Generalkonsulats der Republik Türkei gegen die Einstellung der Strafverfahren gegen drei Personen zu Recht teilweise nicht eingetreten. Die Verfahren waren unter anderem im Zusammenhang mit dem Anbringen des Schriftzugs «Kill Erdogan» im Umfeld des türkischen Generalkonsulats in Zürich eröffnet worden. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Republik Türkei gegen die Entscheide des Obergerichts ab. (Urteil 6B_856/2018, 6B_857/2018, 6B_858/2018)
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