Foncer sur une voiture de police n’est pas une bonne idée
BGer – Aus Versehen mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn zu geraten, ist keine gute Idee. Umso weniger, wenn das entgegenkommende Fahrzeug ein ziviles Polizeifahrzeug ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autofahrers ab, der wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurde. (Urteil 6B_1178/2018) (el)
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