Grenzüberschreitende Zustellung von amtlichen Schriftstücken wird erleichtert
Am 1. Oktober 2019 tritt für die Schweiz das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft. Amtliche Dokumente aus der Schweiz können ab dann einfacher und rascher an Empfänger in einem Vertragsstaat zugestellt werden; das Gleiche gilt für amtliche Dokumente aus einem Vertragsstaat, die für Empfänger in der Schweiz bestimmt sind. In den Bereichen der Finanzmarktaufsicht und des Nachrichtendienstes sowie des Steuerrechts ist das Übereinkommen nicht auf die Schweiz anwendbar.
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