Beschwerde eines mutmasslichen Entführers aus Frankreich abgewiesen
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde eines Franzosen gegen einen Haftbefehl zwecks Auslieferung an Frankreich abgewiesen. Der Mann wird beschuldigt, im Juni 2018 an einer Entführung beteiligt gewesen zu sein. (Beschluss RH.2019.18)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare