BLS-Sicherheitsangestellter darf Schlagstock nicht mehr tragen
BGer – Ein Sicherheitsangestellter der BLS kann seinen Dienst nur noch ohne Schlagstock absolvieren, da ihm die Waffentragbewilligung wegen zwei Einträgen im Strafregister entzogen wurde. Das Bundesgericht stützt den entsprechenden Entscheid der Berner Kantonspolizei. (Urteil 2C_269/2019)
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