Keine Entschädigung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
BVGer – Ein Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhält keinen Solidaritätsbeitrag. Der Mann hat das Gesuch für die Entschädigung zu spät eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Spielraum für die Wiederherstellung der Frist. (Urteil B-3566/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare