Jusletter

Vergleichsgespräche im Zivilprozess sind nicht öffentlich

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vergleichsgespräche im Zivilprozess sind nicht öffentlich, in: Jusletter 21. Oktober 2019
BGer – Im Rahmen eines Zivilprozesses geführte Vergleichsgespräche unterstehen nicht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Justiz, da sie nicht Teil der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts bilden. Eine Journalistin wurde deshalb zu Recht von der Teilnahme an Vergleichsgesprächen vor dem Arbeitsgericht Zürich ausgeschlossen. (Urteil 4A_179/2019)

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