Vergleichsgespräche im Zivilprozess sind nicht öffentlich
BGer – Im Rahmen eines Zivilprozesses geführte Vergleichsgespräche unterstehen nicht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Justiz, da sie nicht Teil der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts bilden. Eine Journalistin wurde deshalb zu Recht von der Teilnahme an Vergleichsgesprächen vor dem Arbeitsgericht Zürich ausgeschlossen. (Urteil 4A_179/2019)
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