Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung
BGer – Für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bedarf es einer ausreichend detaillierten Regelung in einem Gesetz. Für die im Kanton Thurgau praktizierte AFV fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autolenkers gut. (Urteil 6B_908/2018)
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