SEM verletzte Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiterin
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat gegenüber einer früheren Angestellten die Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin verletzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nun müssen allfällige Haftungsfragen geklärt werden. (Urteil A-6750/2018)
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