Verstoss gegen das Kartellgesetz durch Preispolitik bei ADSL-Diensten
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Swisscom AG und der Swisscom (Schweiz) AG gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der von der WEKO festgestellten Verletzung des Kartellgesetzes durch die Preispolitik bei ADSL-Diensten ab. Die Beschwerdeführerinnen erfüllen den Tatbestand der «Kosten-Preis-Schere» in Bezug auf die Jahre 2001 bis 2007. Die vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Sanktion von rund 186 Millionen Franken ist nicht zu beanstanden. (Urteil 2C_985/2015)
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