Die Konzernverantwortungsinitiative im internationalen Kontext
Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) stellt einen der belangvollsten Diskussionsgegenstände der gegenwärtigen Menschenrechtsdebatte der Schweiz dar. Um die Pro- und Contra-Argumente für bzw. gegen die Annahme der KVI überhaupt würdigen zu können, erscheint vor allem eine Analyse der völkerrechtlichen und internationalen Entwicklungen im Bereich Unternehmen und Menschenrechte als notwendig. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den nationalen und internationalen Kontext der Initiative geben und die Ziele und Kernbestimmungen des Verfassungsentwurfs verdeutlichen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Völkerrechtsquellen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und ihre Umsetzung im Landesrecht
- I. Völkerrechtliche Rechtsquellen
- 1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- 2. Der UNO Global Compact
- 3. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- 4. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- II. Die schweizerische Rechtsordnung
- C. Die UNO-Leitprinzipien insbesondere
- I. Die allgemeinen Schutzpflichten des Staates
- 1. Legislative Massnahmen
- 2. Umsetzung in der Schweiz
- a. Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland
- b. Kriegsmaterial
- c. Einfluss auf die Rechtsprechung
- II. Die Sorgfaltspflicht des Unternehmens
- 1. Die allgemeine Sorgfaltspflicht des Unternehmens
- 2. Konkretisierung der Sorgfaltspflicht
- D. Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
- I. Ziel und Inhalt der Initiative
- II. Die allgemeine Sorgfaltspflicht
- 1. Teilgehalte
- 2. Umschreibung der Widerrechtlichkeit
- 3. Der Sorgfaltsbeweis
- III. Persönlicher Anwendungsbereich
- 1. Sitz des Unternehmens
- 2. Haftung kleiner und mittleren Unternehmen
- 3. Kontrollierte Unternehmen
- IV. Kritik
- E. Schluss
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare