Un condamné interné depuis 1998 reste à l’ombre
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde eines verwahrten Mannes nicht eingetreten, der eine bedingte Entlassung gefordert hatte. Der 66-Jährige wurde Ende 1998 wegen Vergewaltigung verurteilt und verwahrt. (Maddalozzo c. Suisse requête no 19338/18)
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