Beschwerde von ’Ndrangheta-Mitglied nur in Nebenpunkt erfolgreich
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 62-jährigen Italieners im Wesentlichen abgewiesen, der im November 2018 wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der kalabresischen Mafia ’Ndrangheta zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Wegen der Qualifikation einer Handdrahtsäge als Waffe, geht der Fall zurück ans Bundesstrafgericht. (Urteil 6B_37/2019)
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