Bundesgericht bestätigt Aufhebung des Zuschlags an die IWF AG
BGer – Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat den Zuschlag des Auftrags «Bearbeitungsstelle Fördergesuche Baselbieter Energiepaket» an die IWF AG zu Recht aufgehoben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Beschwerde des IWF hat es nur teilweise gutgeheissen, wie aus dem Dispositiv hervorgeht. (Urteil 2C_979/2018)
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