Die Reform der Ergänzungsleistungen tritt 2021 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.
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