Jusletter

Fussball: Keine strafrechtlichen Konsequenzen nach Schienbeinbruch

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Sport
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fussball: Keine strafrechtlichen Konsequenzen nach Schienbeinbruch, in: Jusletter 3. Februar 2020
BGer – Der Schienbeinbruch bei einem 4.-Liga-Fussballspieler nach einer Intervention des gegnerischen Torwarts ist nicht als fahrlässige einfache Körperverletzung zu qualifizieren. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Verletzten abgewiesen. (Urteil 6B_1060/2019)

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