Fussball: Keine strafrechtlichen Konsequenzen nach Schienbeinbruch
BGer – Der Schienbeinbruch bei einem 4.-Liga-Fussballspieler nach einer Intervention des gegnerischen Torwarts ist nicht als fahrlässige einfache Körperverletzung zu qualifizieren. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Verletzten abgewiesen. (Urteil 6B_1060/2019)
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