Jusletter

Fürsorgerische Massnahmen nach 1981: Opfer gehen leer aus

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Schaden. Schadenersatz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fürsorgerische Massnahmen nach 1981: Opfer gehen leer aus, in: Jusletter 10. Februar 2020
BVGer – Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben nur Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag, wenn die Massnahmen vor 1981 beschlossen oder vollzogen wurden. Menschen, denen nach diesem Stichtag von Seiten der Behörden Leid angetan wurde, gehen leer aus. Dies zeigen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteile B-5393/2019 und B-3598/2019)

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