Änderungen von Verordnungen zu Abfall, Luft und Chemikalien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die Änderungen an drei Verordnungen im Umweltbereich genehmigt. In der Abfallverordnung werden die Regelungen zum Siedlungsabfall aus öffentlichen Verwaltungen präzisiert. Der Umgang mit Gülle ist in der Luftreinhalte-Verordnung neu geregelt. Zudem sind sieben Chemikalien im Anhang 1 der Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen (ChemPICV) neu aufgelistet und werden der Ausfuhrmeldepflicht unterstellt.
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