Bundesrat setzt BöB und VöB auf den 1. Januar 2021 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
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