Bundesgericht kippt Tabaksteuer auf Hanfblüten
BGer – Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt unterstehen nicht der Tabaksteuer. Es fehlt dafür die gesetzliche Grundlage. Die Tabaksteuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis fällt per sofort weg. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Produktionsfirmen gutgeheissen. (Urteile 2C_348/2019, 2C_350/2019 und 2C_402/2019)
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