Jusletter

Schwere Mängel in der Geldwäschereibekämpfung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schwere Mängel in der Geldwäschereibekämpfung, in: Jusletter 24. Februar 2020
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA.

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