Jusletter

Üble Nachrede durch «liken» oder teilen eines Facebook-Beitrags

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
  • Zitiervorschlag: Jurius, Üble Nachrede durch «liken» oder teilen eines Facebook-Beitrags, in: Jusletter 24. Februar 2020
BGer – Das Drücken des «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird. Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. Allerdings muss das Obergericht im konkreten Fall nochmals prüfen, ob die weiterverbreiteten Inhalte tatsächlich eine üble Nachrede darstellen. (Urteil 6B_1114/2018)

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