Jusletter

Bund beteiligt sich an den Kontrollkosten der Kantone

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Bund und Kantone, Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bund beteiligt sich an den Kontrollkosten der Kantone, in: Jusletter 2. März 2020
Der Bund beteiligt sich im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht an den Kontrollkosten der Kantone. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht verabschiedet und zusammen mit dem Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.