Bund beteiligt sich an den Kontrollkosten der Kantone
Der Bund beteiligt sich im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht an den Kontrollkosten der Kantone. Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht verabschiedet und zusammen mit dem Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
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