Kosten um AKW-Stilllegung: Bundesgericht korrigiert Bundesrat
BGer – Die Kosten für die Stilllegung der Atomanlagen in der Schweiz darf nicht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festlegen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesrats korrigiert und in dem Milliarden-Streit eine Beschwerde von Anlagebetreibern gutgeheissen. (Urteil 2C_440/2019)
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