Jusletter

Schadenersatz und Sanktionsbemessung

Zur Stärkung des private enforcement des Kartellrechts

  • Autoren/Autorinnen: David Bruch / Beat Zirlick
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • DOI: 10.38023/d6d63fc3-aa79-44b8-92d9-356e084cdc3b
  • Zitiervorschlag: David Bruch / Beat Zirlick, Schadenersatz und Sanktionsbemessung, in: Jusletter 2. März 2020
Im Gegensatz zum Kartellverwaltungsrecht führt das Kartellzivilrecht ein Schattendasein. In einem aktuellen Entscheid hat die WEKO für die gegen das Kartellgesetz verstossenden Unternehmen den Anreiz gesetzt, Schadenersatz an die Geschädigten zu zahlen, indem sie infolge solcher Ersatzzahlungen die Sanktion reduziert hat. Der Beitrag ordnet diese Sanktionsreduktion in die bestehenden Bemessungskriterien ein und erörtert die Voraussetzungen sowie das Ausmass der konkret zu erwartenden Reduktion. Mit diesem neuen Instrument kann ein Beitrag zur Förderung des Kartellzivilrechts geleistet werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Private enforcement im Schatten des public enforcement
  • 2. Anreiz zur zivilrechtlichen Entschädigung
  • 3. Rechtsgrundlagen für die sanktionsmindernde Berücksichtigung von Schadenersatzleistungen de lege lata
  • 3.1. Ratio legis von Art. 49a Abs. 1 KG
  • 3.2. Vergleich mit dem Strafrecht sowie dem europäischen Wettbewerbsrecht
  • 3.3. Denkbare anwendbare Normen
  • 4. Voraussetzungen und Ausmass der Sanktionsreduktion infolge Schadenersatzleistung
  • 4.1. Abstrakter Rahmen
  • 4.2. Konkrete Bemessung der Reduktion
  • 4.2.1. Berechnungsmethode
  • 4.2.2. Konkrete Kriterien
  • 4.2.2.1. Ausgangspunkt: Ausmass der finanziellen Kompensation
  • 4.2.2.2. Pönaler Zweck der kartellrechtlichen Sanktion
  • 4.2.2.3. Bonusregelung (Selbstanzeige)
  • 4.2.2.4. Verhältnismässigkeitsprinzip
  • 4.3. Schlussfolgerung
  • 5. Geltendmachung der Sanktionsreduktion (Verfahren)
  • 6. Exkurs: Schadenersatzleistungen nach einem WEKO-Entscheid
  • 6.1. De lege lata
  • 6.2. De lege ferenda
  • 7. Fazit

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