Jusletter

Präzisierung zum Begriff der sofort verfügbaren oder kurzfristig realisierbaren Mittel

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Präzisierung zum Begriff der sofort verfügbaren oder kurzfristig realisierbaren Mittel, in: Jusletter 9. März 2020
BGer – Das Genfer Kantonsgericht verletzte das durch Art. 12 BV garantierte Recht auf Existenzsicherung, indem es Übergangsleistungen der Sozialhilfe mit der Begründung verweigerte, dass die Gesuchstellerin als Mitglied einer Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz über ein Vermögen verfüge, das einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ausschliesse. Grundeigentum einer Erbengemeinschaft, das Gegenstand einer Teilungsklage bildet, stellt kein sofort oder kurzfristig verfügbares Vermögen dar und darf daher bei der Beurteilung der Bedürftigkeit einer Person nicht berücksichtigt werden. (Urteil 8C_444/2019)

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