Jusletter

Quersubventionierungen bei privatwirtschaftlicher Staatstätigkeit

  • Autor/Autorin: Phil Baumann
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
  • DOI: 10.38023/1531e88c-bc65-4e15-a1d1-78177ee7cfb0
  • Zitiervorschlag: Phil Baumann, Quersubventionierungen bei privatwirtschaftlicher Staatstätigkeit, in: Jusletter 9. März 2020
Öffentliche Unternehmen sind regelmässig dem Vorwurf ausgesetzt, Quersubventionierungen zwischen ihren Monopol- resp. öffentlichen Aufgabenbereichen und ihren wettbewerblichen Tätigkeiten vorzunehmen. Das Bundesgericht hat dazu im Leitentscheid «Glarnersach» festgehalten, dass systematische Quersubventionierungen zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich verboten sind. Der Autor stellt dar, worum es sich bei Quersubventionierungen handelt und welche rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit dieser Problematik bestehen. Schliesslich zeigt der Autor weitere Schritte auf, die de lege ferenda zur Vermeidung von Quersubventionierungen zu treffen wären.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Begriff, Konstellationen und Nachweis der Quersubventionierung
  • 2.1. Begriff
  • 2.2. Konstellationen
  • 2.3. Nachweismethoden
  • 2.3.1. Fully Distributed Costs Test
  • 2.3.2. Incremental Costs Test
  • 2.3.3. Stand-alone-Costs Test
  • 2.3.4. Faulhaber-Regel
  • 2.3.5. Grenzen und Schwierigkeiten der Nachweismethoden
  • 3. Rechtliche Einschränkungen der Quersubventionierung
  • 3.1. Das verfassungsrechtliche Quersubventionierungsverbot
  • 3.2. Kartellrechtliche Schranken der Quersubventionierung
  • 3.2.1. Allgemeines
  • 3.2.2. Relevante Missbrauchstatbestände
  • 3.2.3. Vorgehen der Wettbewerbsbehörden
  • 3.2.4. Grenzen der kartellrechtlichen Vorgaben
  • 3.3. Gesetzliche Quersubventionierungsverbote
  • 3.3.1. Finanzhaushaltsgesetz
  • 3.3.2. Stromversorgungsgesetz
  • 3.3.3. Postgesetzgebung
  • 3.3.4. Rundfunkrecht
  • 3.3.5. Unfallversicherungsgesetz
  • 3.3.6. Weitere gesetzliche Quersubventionierungsverbote
  • 4. Fazit und Ausblick

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.