Ticketvertrieb Hallenstadion/Ticketcorner
BGer – Das Hallenstadion hat sich im Zusammenhang mit der Verwendung einer Ticketingklausel gegenüber Veranstaltern im Sinne des Kartellgesetzes (KG) wettbewerbswidrig verhalten. Hallenstadion und Ticketcorner haben zudem mit ihrer Ticketing-Kooperationsklausel eine wettbewerbswidrige Abrede getroffen. Die Sache wird zur Festlegung notwendiger Verwaltungssanktionen bzw. -massnahmen und zur weiteren Sachverhaltsprüfung an die Wettbewerbskommission (WEKO) zurückgewiesen. (Urteil 2C_113/2017)
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