Bundesgericht richtet Betrieb auf prioritäre Aufgaben aus
Das Bundesgericht richtet seinen Betrieb vorerst mit einem reduzierten Mitarbeiterstab auf prioritäre Aufgaben aus. Der Rechtsschutz für dringende Angelegenheiten bleibt ohne Einschränkungen gewährleistet. Für die vom Bundesgericht in seinen laufenden Verfahren angesetzten Fristen hat das Gericht einen Stillstand vom 19. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020 beschlossen. Gleichzeitig unterstützt das Bundesgericht den Vorschlag des Bundesamtes für Justiz, wonach der Bundesrat für gesetzliche Fristen sowie für behördlich oder richterlich bestimmte Fristen eine gesamtschweizerische Regelung erlässt.
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