Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren werden verlängert
Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben. Um aber Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien zu ermöglichen, sich besser auf die Erschwerungen aufgrund des Coronavirus einzustellen, hat er am 20. März 2020 beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren schon morgen beginnen zu lassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare