Sistierung des Strafverfahrens SK.2019.45
BStGer – In Anbetracht der ausserordentlichen Lage vor dem Hintergrund des Coronavirus und den seitens des Bundesrates in diesem Zusammenhang erlassenen Massnahmen hat die Strafkammer das Verfahren bis mindestens 20. April 2020 sistiert. (Beschluss SN.2020.10)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare