Bewilligungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen. Die entsprechende Änderung der COVID-19-Verordnung 2 tritt am 26. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht bestehen für Ausfuhren in den EU- und EFTA-Raum.
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