Jusletter

Bewilligungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bewilligungspflicht für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung, in: Jusletter 30. März 2020
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen. Die entsprechende Änderung der COVID-19-Verordnung 2 tritt am 26. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht bestehen für Ausfuhren in den EU- und EFTA-Raum.

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