Freispruch für Waadtländer Staatsanwalt ist rechtskräftig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Waadtländer Anwälten gegen den Freispruch des Staatsanwalts Gabriel Moret abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Allerdings müssen die beiden nicht die Kosten für Morets Verteidigung tragen, wie es das Waadtländer Kantonsgericht entschieden hatte. (Urteil 6B_1267/2019)
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