Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes
An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
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