Vierjährige Freiheitsstrafe für Schändung bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Schändung und weiterer Straftaten bestätigt. Der Verurteilte und drei andere Asylbewerber vergingen sich im März 2018 an einer stark betrunkenen jungen Frau, die zudem Medikamente genommen hatte. (Urteil 6B_1362/2019)
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