Befristete Erleichterungen für Banken infolge der COVID-19-Krise
Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020 gibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und bei den Risikoverteilungsvorschriften. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise.
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