Bundesrat setzt angepasstes Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft
Das Parlament hat im letzten Herbst beschlossen, dass die Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege von den Entscheidbehörden als Grundlagen zur Abwägung der relevanten Interessen gelten. Es hat die Bedeutung der Gutachten im Gesetz entsprechend verankert. Der Bundesrat hat diese Änderung per 1. April in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare